Was ist E 621?
E 621 ist die E-Nummer für Mononatriumglutamat. Natriumsalz der Glutaminsäure, bekannt als Glutamat. Es wird durch Fermentation, etwa aus Zuckerrohr oder Stärke, hergestellt und verstärkt den herzhaften Geschmack von Suppen, Würzmischungen, Knabberartikeln und Fertiggerichten.
Wo wird E 621 am häufigsten verwendet?
Glutamat steckt besonders häufig in Würzmischungen, Instantsuppen, Brühwürfeln und Chips. Auch in Fertiggerichten und in der asiatischen Küche wird es oft eingesetzt.
Wofür wird E 621 verwendet?
E 621 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Geschmacksverstärker eingesetzt.
- Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.
In welchen Lebensmitteln ist E 621 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 621 in 68 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 621 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 621 etwas mit Gentechnik zu tun?
Gentechnik: Kann aus Pflanzen gewonnen werden, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, etwa Soja, Mais, Raps oder Zuckerrüben. Stammt der Stoff aus einer GV-Pflanze, muss das in der EU auf dem Etikett stehen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).
Gentechnik: Kann mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt werden, die gentechnisch verändert sein können. Wird ein Stoff nur mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt, verlangt das EU-Recht dafür keine Kennzeichnung.
Bei Lebensmitteln mit der Angabe „ohne Gentechnik“ und bei Bio-Lebensmitteln sind solche Stoffe aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie steht E 621 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Geschmacksverstärker: E 621“ oder „Geschmacksverstärker: Mononatriumglutamat“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, EUR-Lex