Auf der Verpackung steht „ohne Gentechnik“, „GVO-frei“ oder „aus genetisch verändertem Soja hergestellt“, und Sie fragen sich, was das genau heißt? Fügen Sie die Zutatenliste und die Angaben von der Verpackung ein. Wir erklären Ihnen in verständlichen Worten, was die Angaben bedeuten, welche Zutaten aus Pflanzen mit gentechnisch veränderten Sorten stammen können und wo das Gesetz keine Kennzeichnung verlangt.

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So funktioniert die Gentechnik-Kennzeichnung

In der EU gilt eine klare Regel: Enthält ein Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen oder wurde eine Zutat aus ihnen hergestellt, muss das auf dem Etikett stehen. Typische Formulierungen sind „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem Soja hergestellt“. Das legt die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fest.

Es gibt eine Schwelle: Zufällige oder technisch nicht vermeidbare Anteile von höchstens 0,9 % pro Zutat müssen nicht gekennzeichnet werden.

Wo das Gesetz keine Kennzeichnung verlangt

Tierische Lebensmittel. Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter bekommen haben, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Herstellung mit Mikroorganismen. Manche Zusatzstoffe, Vitamine oder Enzyme werden mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt. Auch das muss nicht auf dem Etikett stehen.

Genau diese Lücken schließen die Angabe „ohne Gentechnik“ und die Bio-Regeln.

„Ohne Gentechnik“ und Bio

Die Angabe „ohne Gentechnik“ ist in Deutschland gesetzlich geregelt (§ 3a EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz). Sie schließt Zutaten aus GV-Pflanzen aus, auch zufällige Anteile unter 0,9 %. Stoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellt wurden, sind grundsätzlich ebenfalls ausgeschlossen. Bei tierischen Lebensmitteln dürfen die Tiere vor der Gewinnung für eine festgelegte Zeit kein kennzeichnungspflichtiges GV-Futter erhalten haben:

TiereZeitraum ohne GV-Futter
Rinder und Pferde für die Fleischerzeugungzwölf Monate, mindestens drei Viertel ihres Lebens
Kleine Wiederkäuersechs Monate
Schweinevier Monate
Milch liefernde Tieredrei Monate
Mastgeflügel, vor dem dritten Lebenstag eingestalltzehn Wochen
Legehennensechs Wochen

Für Bio-Lebensmittel gilt die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Sie verbietet gentechnisch veränderte Organismen und Erzeugnisse, die aus oder durch GVO hergestellt wurden, auch im Tierfutter.

Grenzen des Checks

Der Check wertet nur den Text aus, den Sie einfügen. Er kann nicht prüfen, ob die Angaben auf der Verpackung stimmen, und er erkennt nicht jede Schreibweise. Er ersetzt keine Auskunft des Herstellers. Mehr zu einzelnen Zusatzstoffen finden Sie in unserer Liste aller E-Nummern.

Quellen