Was ist E 941?
E 941 ist die E-Nummer für Stickstoff. Gas aus der Luft, das als Schutzgas in Verpackungen dient, zum Beispiel bei Chips, Nüssen und Kaffee.
Wofür wird E 941 verwendet?
E 941 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Packgas, Treibgas eingesetzt.
- Packgas: Packgase werden vor, während oder nach dem Abfüllen in die Verpackung gegeben.
- Treibgas: Treibgase drücken ein Lebensmittel aus seinem Behälter, etwa Sprühsahne.
In welchen Lebensmitteln ist E 941 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 941 in 68 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 941 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 941 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 941 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Packgas: E 941“ oder „Packgas: Stickstoff“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)