Was ist E 102?
E 102 ist die E-Nummer für Tartrazin. Synthetischer gelber Azofarbstoff. Er wird zum Beispiel in Getränken, Süßwaren und Desserts eingesetzt.
Wofür wird E 102 verwendet?
E 102 gehört zur Gruppe „Farbstoffe“ und wird als Farbstoff eingesetzt.
- Farbstoff: Farbstoffe geben einem Lebensmittel Farbe oder stellen die ursprüngliche Farbe wieder her.
In welchen Lebensmitteln ist E 102 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 102 in 38 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 102 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 102 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 102 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Farbstoff: E 102“ oder „Farbstoff: Tartrazin“.
- Pflichthinweis: Lebensmittel mit diesem Farbstoff müssen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zusätzlich den Satz „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“ tragen (Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, EUR-Lex