Was ist E 301?
E 301 ist die E-Nummer für Natriumascorbat. Natriumsalz von Vitamin C. Es dient als Antioxidationsmittel und wird zum Beispiel beim Pökeln von Fleisch eingesetzt.
Wofür wird E 301 verwendet?
E 301 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Antioxidationsmittel eingesetzt.
- Antioxidationsmittel: Antioxidationsmittel schützen vor Oxidation, die zum Beispiel Fette ranzig werden oder Farben verändern lässt.
In welchen Lebensmitteln ist E 301 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 301 in 83 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 301 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 301 etwas mit Gentechnik zu tun?
Gentechnik: Kann aus Pflanzen gewonnen werden, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, etwa Soja, Mais, Raps oder Zuckerrüben. Stammt der Stoff aus einer GV-Pflanze, muss das in der EU auf dem Etikett stehen (Verordnung (EG) Nr. 1829/2003).
Gentechnik: Kann mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt werden, die gentechnisch verändert sein können. Wird ein Stoff nur mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt, verlangt das EU-Recht dafür keine Kennzeichnung.
Bei Lebensmitteln mit der Angabe „ohne Gentechnik“ und bei Bio-Lebensmitteln sind solche Stoffe aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie steht E 301 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Antioxidationsmittel: E 301“ oder „Antioxidationsmittel: Natriumascorbat“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, EUR-Lex