Was ist E 466?
E 466 ist die E-Nummer für Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi. Chemisch abgewandelte Cellulose, die Wasser bindet und verdickt, zum Beispiel in Speiseeis, Soßen und Backwaren.
Wofür wird E 466 verwendet?
E 466 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Verdickungsmittel, Stabilisator eingesetzt.
- Verdickungsmittel: Verdickungsmittel erhöhen die Zähflüssigkeit eines Lebensmittels.
- Stabilisator: Stabilisatoren erhalten den physikalischen Zustand eines Lebensmittels, zum Beispiel eine gleichmäßige Mischung oder Farbe.
In welchen Lebensmitteln ist E 466 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 466 in 75 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fleisch
- Fisch und Fischereiprodukte
- Eier und Eiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 466 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 466 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 466 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Verdickungsmittel: E 466“ oder „Verdickungsmittel: Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)