Was ist E 903?
E 903 ist die E-Nummer für Carnaubawachs. Pflanzliches Wachs aus den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme. Es macht Süßwaren, Dragees und Obst glänzend.
Wo wird E 903 am häufigsten verwendet?
Carnaubawachs gibt vor allem Fruchtgummis, Dragees und Schokolinsen ihren Glanz. Außerdem wird es für Überzüge von Obst wie Zitrusfrüchten verwendet.
Wofür wird E 903 verwendet?
E 903 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Überzugsmittel, Trägerstoff eingesetzt.
- Überzugsmittel: Überzugsmittel geben der Oberfläche Glanz oder bilden eine Schutzschicht.
- Trägerstoff: Trägerstoffe lösen, verdünnen oder verteilen andere Zusatzstoffe, Aromen oder Nährstoffe, ohne selbst eine technische Wirkung zu haben.
In welchen Lebensmitteln ist E 903 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 903 in 11 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Backwaren
- Eier und Eiprodukte
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Nahrungsergänzungsmittel
Ist E 903 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 903 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 903 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Überzugsmittel: E 903“ oder „Überzugsmittel: Carnaubawachs“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)