Was ist E 962?

E 962 ist die E-Nummer für Aspartam-Acesulfamsalz. Salz aus den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam. Es wird zum Beispiel in Getränken, Kaugummi und Desserts verwendet.

Wofür wird E 962 verwendet?

E 962 gehört zur Gruppe „Süßungsmittel“ und wird als Süßungsmittel eingesetzt.

  • Süßungsmittel: Süßungsmittel verleihen einen süßen Geschmack. Sie werden in Lebensmitteln oder als Tafelsüße verwendet.

In welchen Lebensmitteln ist E 962 erlaubt?

Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 962 in 36 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:

  • Milchprodukte und Analoge
  • Speiseeis
  • Obst und Gemüse
  • Süßwaren
  • Getreide und Getreideprodukte
  • Backwaren
  • Fisch und Fischereiprodukte
  • Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
  • Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
  • Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
  • Getränke
  • Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
  • Dessertspeisen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen

Ist E 962 vegan?

In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.

Hat E 962 etwas mit Gentechnik zu tun?

Gentechnik: Kann mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt werden, die gentechnisch verändert sein können. Wird ein Stoff nur mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt, verlangt das EU-Recht dafür keine Kennzeichnung.

Bei Lebensmitteln mit der Angabe „ohne Gentechnik“ und bei Bio-Lebensmitteln sind solche Stoffe aus oder durch gentechnisch veränderte Organismen grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie steht E 962 auf dem Etikett?

In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Süßungsmittel: E 962“ oder „Süßungsmittel: Aspartam-Acesulfamsalz“.

  • Pflichthinweis: „Enthält eine Phenylalaninquelle.“ Das ist wichtig für Menschen mit Phenylketonurie (Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).

Quellen