Was ist E 961?

E 961 ist die E-Nummer für Neotam. Synthetischer Süßstoff, der chemisch mit Aspartam verwandt ist und um ein Vielfaches süßer ist als Zucker. Er wird nur in sehr kleinen Mengen eingesetzt.

Wofür wird E 961 verwendet?

E 961 gehört zur Gruppe „Süßungsmittel“ und wird als Süßungsmittel, Geschmacksverstärker eingesetzt.

  • Süßungsmittel: Süßungsmittel verleihen einen süßen Geschmack. Sie werden in Lebensmitteln oder als Tafelsüße verwendet.
  • Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.

In welchen Lebensmitteln ist E 961 erlaubt?

Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 961 in 36 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:

  • Milchprodukte und Analoge
  • Speiseeis
  • Obst und Gemüse
  • Süßwaren
  • Getreide und Getreideprodukte
  • Backwaren
  • Fisch und Fischereiprodukte
  • Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
  • Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
  • Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
  • Getränke
  • Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
  • Dessertspeisen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen

Ist E 961 vegan?

In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.

Hat E 961 etwas mit Gentechnik zu tun?

Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.

Wie steht E 961 auf dem Etikett?

In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Süßungsmittel: E 961“ oder „Süßungsmittel: Neotam“.

Quellen