Was ist E 423?
E 423 ist die E-Nummer für Octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum. Chemisch abgewandeltes Gummi arabicum, das als Emulgator dient, zum Beispiel in Getränken.
Wofür wird E 423 verwendet?
E 423 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Emulgator eingesetzt.
- Emulgator: Emulgatoren verbinden Zutaten, die sich sonst nicht mischen, etwa Öl und Wasser, und halten die Mischung stabil.
In welchen Lebensmitteln ist E 423 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 423 in 3 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Süßwaren
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Getränke
Ist E 423 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 423 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 423 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Emulgator: E 423“ oder „Emulgator: Octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)