Was ist E 959?

E 959 ist die E-Nummer für Neohesperidin DC. Süßstoff, der aus Bestandteilen von Bitterorangen hergestellt wird. Er dient als Süßstoff und Geschmacksverstärker, etwa in Getränken und Kaugummi.

Wofür wird E 959 verwendet?

E 959 gehört zur Gruppe „Süßungsmittel“ und wird als Süßungsmittel, Geschmacksverstärker eingesetzt.

  • Süßungsmittel: Süßungsmittel verleihen einen süßen Geschmack. Sie werden in Lebensmitteln oder als Tafelsüße verwendet.
  • Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.

In welchen Lebensmitteln ist E 959 erlaubt?

Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 959 in 40 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:

  • Milchprodukte und Analoge
  • Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
  • Speiseeis
  • Obst und Gemüse
  • Süßwaren
  • Getreide und Getreideprodukte
  • Backwaren
  • Fleisch
  • Fisch und Fischereiprodukte
  • Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
  • Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
  • Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
  • Getränke
  • Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
  • Dessertspeisen
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen

Ist E 959 vegan?

In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.

Hat E 959 etwas mit Gentechnik zu tun?

Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.

Wie steht E 959 auf dem Etikett?

In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Süßungsmittel: E 959“ oder „Süßungsmittel: Neohesperidin DC“.

Quellen