Was ist E 969?
E 969 ist die E-Nummer für Advantam. Synthetischer Süßstoff, der chemisch mit Aspartam verwandt ist und um ein Vielfaches süßer ist als Zucker. Er wird nur in sehr kleinen Mengen eingesetzt.
Wofür wird E 969 verwendet?
E 969 gehört zur Gruppe „Süßungsmittel“ und wird als Süßungsmittel, Geschmacksverstärker eingesetzt.
- Süßungsmittel: Süßungsmittel verleihen einen süßen Geschmack. Sie werden in Lebensmitteln oder als Tafelsüße verwendet.
- Geschmacksverstärker: Geschmacksverstärker verstärken den vorhandenen Geschmack oder Geruch eines Lebensmittels.
In welchen Lebensmitteln ist E 969 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 969 in 36 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Süßwaren
- Getreide und Getreideprodukte
- Backwaren
- Fisch und Fischereiprodukte
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Getränke
- Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien
- Dessertspeisen
- Nahrungsergänzungsmittel
- Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen
Ist E 969 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 969 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 969 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Süßungsmittel: E 969“ oder „Süßungsmittel: Advantam“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)