Was ist E 551?
E 551 ist die E-Nummer für Siliciumdioxid. Kieselsäure, die als Trennmittel das Verklumpen verhindert, zum Beispiel in Gewürzen, Salz und Pulvern.
Wofür wird E 551 verwendet?
E 551 gehört zur Gruppe „Andere Zusatzstoffe“ und wird als Trennmittel, Trägerstoff eingesetzt.
- Trennmittel: Trennmittel verhindern, dass einzelne Teilchen eines Lebensmittels aneinanderkleben oder verklumpen.
- Trägerstoff: Trägerstoffe lösen, verdünnen oder verteilen andere Zusatzstoffe, Aromen oder Nährstoffe, ohne selbst eine technische Wirkung zu haben.
In welchen Lebensmitteln ist E 551 erlaubt?
Laut der Datenbank der Europäischen Kommission darf E 551 in 19 Lebensmittelkategorien und Unterkategorien verwendet werden, jeweils nur in bestimmten Produkten und meist mit Höchstmengen. Die Kategorien stammen aus diesen Bereichen:
- Milchprodukte und Analoge
- Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen
- Süßwaren
- Zuckerarten und Sirupe, Honig und Tafelsüßen
- Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte
- Lebensmittel für besondere Gruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
- Nahrungsergänzungsmittel
Ist E 551 vegan?
In der Regel ja: Der Stoff wird üblicherweise aus pflanzlichen, mineralischen oder synthetischen Ausgangsstoffen oder mit Mikroorganismen hergestellt. Sicherheit gibt im Einzelfall nur der Hersteller oder ein Vegan-Siegel.
Hat E 551 etwas mit Gentechnik zu tun?
Für diesen Stoff ist kein typischer Bezug zur Gentechnik bekannt: Er wird üblicherweise nicht aus Pflanzen gewonnen, von denen es gentechnisch veränderte Sorten gibt, und nicht durch Fermentation hergestellt.
Wie steht E 551 auf dem Etikett?
In der Zutatenliste steht der Stoff mit seiner Funktion, gefolgt von der E-Nummer oder dem Namen, zum Beispiel „Trennmittel: E 551“ oder „Trennmittel: Siliciumdioxid“.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, konsolidierte Fassung vom 18.08.2026, Anhang I und II, EUR-Lex
- Food Additives Database, Europäische Kommission (abgerufen am 19. Oktober 2026)